Es gibt zahlreiche Probleme, in denen ein gerichtliches Verfahren zwar zu einem Ergebnis, nicht aber zu einer Lösung führt. Sei es, weil das Gerichtsverfahren das Verhältnis zwischen den Beteiligten endgültig zerstört hat, sei es, weil das Verfahren sich lange hingezogen hat, obwohl eine schnelle Lösung notwendig gewesen wäre. Das Gericht ist ferner daran gehalten, sich ausschließlich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, so dass der Weg zu pragmatischen Lösungen, die die Bedürfnisse und die konkrete Lage der Parteien berücksichtigt, oft versperrt bleibt. In solchen Fällen bietet sich die Durchführung eines Mediationsverfahrens an. Hierbei wird versucht, auf der Grundlage der Bedürfnisse der Parteien eine einvernehmliche gleichzeitig aber auch rechtlich verbindliche Lösung zu finden. Hierbei wird optimalerweise nicht nur das konkrete Problem gelöst, sondern auch das Verhältnis zwischen den Parteien dauerhaft geklärt und befriedet.

Die Mediation ist ein außergerichtliches, freiwilliges Verfahren, zur konstruktiven Konfliktbewältigung. Der Mediator ist dabei unparteiisch, führt durch das Verfahren, klärt über die Rechtslage auf und gibt Hilfestellung bei der Erarbeitung der Lösung. Die Entscheidung treffen jedoch letztlich die Parteien selbst. Dadurch entsteht eine hohe beiderseitige Akzeptanz für die gefundenen Lösungen. Außerdem bestimmen die Parteien die Geschwindigkeit des Verfahrens, so dass Ergebnisse deutlich schneller als im gerichtlichen Verfahren erzielt werden können. Letztlich ist das Kostenrisiko des Mediationsverfahrens in der Regel deutlich geringer.

Mediationen werden durch Rechtsanwalt Meyer-Milberg durchgeführt.
Seine Ausbildung zum Mediator hat er an der Universität Bielefeld (Institut für Anwalts- und Notarrecht in Kooperation mit der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V.) absolviert.